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LEISTUNGEN

Unfallgutachten

Benötigst Du Hilfe bei Deinem Unfallgutachten?

  • kostenfreier Vorortservice

  • vollständiger Service aus einer Hand

  • Abwicklung mit der Versicherung über uns

  • Empfehlung von Fachanwälten für Verkehrsrecht

Du als Geschädigter hast das Recht eines freien Sachverständigen Deiner Wahl.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden von der Versicherung des Schädigers getragen.
Oldtimer

Benötigst Du Hilfe bei Deiner Oldtimerbewertung?

  • vollständiger Service aus einer Hand

  • schnelle Terminvereinbarung

  • Korrespondenz mit der Versicherung über uns

Ist der Versicherungswert Deines Klassikers noch aktuell? Das Oldtimer Gutachten von heute kann bereits in kurzer Zeit veraltet sein. Für die ständige Aktualisierung des Versicherungswertes ist der Kunde verantwortlich. Gezahlt wird, was im Gutachten steht, auch wenn dieser Wert längst nicht mehr aktuell ist. Tritt jetzt ein Schadenfall ein, erhälst Du weniger Geld als Dein Fahrzeug derzeit wert ist.
Wertgutachten

Benötigst Du Hilfe bei Deinem Wertgutachten?

  • vollständiger Service aus einer Hand

  • schnelle Terminvereinbarung

  • Korrespondenz mit der Versicherung über uns

 

Kennst Du und Deine Versicherung den exakten Fahrzeugwert?
Du möchtest das Geld was Dir zusteht in einer Notsituation, die durch äußere Einflüsse, für Dich nicht planbar ist?
Wir erstellen Dir ein Wertgutachten und schicken dieses Deiner Versicherung zu, damit der exakte Wert dokumentiert ist.

Fragen und Tipps

Warum ein Gutachter nach dem Unfall wichtig ist:

Der Unfallgutachter ist dafür zuständig, Dir bei der Beweissicherung zu helfen. Der Unfallhergang, die Schadenshöhe und Ähnliches können bei späterer Beanstandung durch das Gutachten bewiesen werden.
Das Schadensgutachten beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenshergang, zum Reparaturweg und zu allen schadensrelevanten Werten. Bei fiktiver Abrechnung beträgt die Erstattung alle erforderlichen Kosten, diese sind in dem Gutachten hinterlegt.
Nur das unabhängige Schadensgutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wertverbesserung, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Die angefallene Wertminderung muss von der gegnerischen Versicherung an den Fahrzeugbesitzer ausgezahlt werden.
Zudem fällt für den Zeitraum der Instandsetzung des Fahrzeugs ein Nutzungsausfall an. Dieser ist fahrzeugabhängig und wird nur dann ausgezahlt, wenn kein Mietwagen bei der Instandsetzung in Anspruch genommen wurde.
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen. Der Geschädigte darf gegenüber dem Versicherer keine Nachteile erleiden.
Das Recht auf Hinzuziehung des Gutachters gilt auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verzichtet, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Es ist nicht das Recht des Schädigers, sondern das Recht des Geschädigten, einen unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Wie gehe ich nach einem Unfall vor?

1. Absicherung der Unfallstelle.
Damit der nachfolgende Verkehr sowohl Dich als auch die Gefahr erkennt, ist die Warnblinkanlage einzuschalten und eine Warnweste anzuziehen. Stelle ein Warndreieck circa 100 m vom Pkw entfernt auf. Bei geringfügigen Schäden ist das Kfz aus der Gefahrenzone zu entfernen.
2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte / Polizei informieren.
Wenn Personen verletzt sind, informiere umgehend die Rettungskräfte, sowie die Polizei (110 oder 112 wählen oder über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)
3. Dokumentation Unfallort und Fahrzeuge.
Sofern keine Personen zu Schaden gekommen sind, sichere Beweise und erstelle Fotoaufnahmen mit Deinem Smartphone. Den ausgestellten Polizeibericht solltest Du für den Verlauf gut aufbewahren.
4. Gutachter beauftragen, um Schadenhöhe festzustellen.
Nun sollte der Schaden an Deinem Fahrzeug von einen Sachverständigen Deiner Wahl begutachtet werden. In einem solchen Fall solltest du dich von der gegnerischen Versicherung keinesfalls verunsichern lassen. Du hast als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Deines Vertrauens zu wählen. Die für die Erstellung des Gutachtens anfallenden sachverständigen Gebühren müssen durch die für den Schadensfall eintretende Haftpflichtversicherung übernommen werden. Kontaktiere daher UNS das Sachverständigenbüro Brockmann (0151 / 42454173), um von Deinem Recht Gebrauch zu machen. Wir begutachten Dein Fahrzeug vor Ort und dokumentieren Spuren und Beweise anhand von Fotoaufnahmen und technischen Hilfsmitteln.
5. Gutachten Erstellung.
Nach Beweissicherung wird das Gutachten unter der in Punkt 4 genannten Aspekte, sowie erforderliche Recherchen erstellt. Damit für unsere Kunden kein Aufwand entsteht, übermitteln wir das Gutachten unmittelbar nach der Fertigstellung an die gegnerische Versicherung. Zudem wird ein Duplikat an unsere Kunden ausgehändigt.
Wir empfehlen Dir, für die Regulierung eines Haftpflichtschadens eine Kanzlei hinzuzuziehen. Vermehrt kommt es heutzutage vor, dass Forderungen von den Versicherungen nicht vergütet oder sogar abgelehnt werden. Gerne arbeiten wir in solchen Fällen mit der Kanzlei Deines Vertrauens zusammen oder vermitteln Dich an eine Kanzlei unseres Vertrauens.
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