Wie gehe ich nach einem Unfall vor?
1. Absicherung der Unfallstelle.
Damit der nachfolgende Verkehr sowohl Dich als auch die Gefahr erkennt, ist die Warnblinkanlage einzuschalten und eine Warnweste anzuziehen. Stelle ein Warndreieck circa 100 m vom Pkw entfernt auf. Bei geringfügigen Schäden ist das Kfz aus der Gefahrenzone zu entfernen.
2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte / Polizei informieren.
Wenn Personen verletzt sind, informiere umgehend die Rettungskräfte, sowie die Polizei (110 oder 112 wählen oder über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)
3. Dokumentation Unfallort und Fahrzeuge.
Sofern keine Personen zu Schaden gekommen sind, sichere Beweise und erstelle Fotoaufnahmen mit Deinem Smartphone. Den ausgestellten Polizeibericht solltest Du für den Verlauf gut aufbewahren.
4. Gutachter beauftragen, um Schadenhöhe festzustellen.
Nun sollte der Schaden an Deinem Fahrzeug von einen Sachverständigen Deiner Wahl begutachtet werden. In einem solchen Fall solltest du dich von der gegnerischen Versicherung keinesfalls verunsichern lassen. Du hast als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Deines Vertrauens zu wählen. Die für die Erstellung des Gutachtens anfallenden sachverständigen Gebühren müssen durch die für den Schadensfall eintretende Haftpflichtversicherung übernommen werden. Kontaktiere daher UNS das Sachverständigenbüro Brockmann (0151 / 42454173), um von Deinem Recht Gebrauch zu machen. Wir begutachten Dein Fahrzeug vor Ort und dokumentieren Spuren und Beweise anhand von Fotoaufnahmen und technischen Hilfsmitteln.
5. Gutachten Erstellung.
Nach Beweissicherung wird das Gutachten unter der in Punkt 4 genannten Aspekte, sowie erforderliche Recherchen erstellt. Damit für unsere Kunden kein Aufwand entsteht, übermitteln wir das Gutachten unmittelbar nach der Fertigstellung an die gegnerische Versicherung. Zudem wird ein Duplikat an unsere Kunden ausgehändigt.
Wir empfehlen Dir, für die Regulierung eines Haftpflichtschadens eine Kanzlei hinzuzuziehen. Vermehrt kommt es heutzutage vor, dass Forderungen von den Versicherungen nicht vergütet oder sogar abgelehnt werden. Gerne arbeiten wir in solchen Fällen mit der Kanzlei Deines Vertrauens zusammen oder vermitteln Dich an eine Kanzlei unseres Vertrauens.